Leistungen von A bis Z

Sozialversicherungsbeiträge; Beantragung der Erstattung bei Erhalt von Saison-Kurzarbeitergeld

Leistungsbeschreibung

Stand: 07.08.2023

Wenn Ihr Betrieb für Beschäftigte Saison-Kurzarbeitergeld erhält, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend für diese Beschäftigten die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen.

Wenn Ihre Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Sie beantragen, dass Ihnen ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Beschäftigten erstattet werden. Dies betrifft die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie als Arbeitgeber allein zu tragen haben.

Diese Leistung ist begrenzt auf Betriebe

  • des Baugewerbes,
  • des Gerüstbauerhandwerks,
  • des Dachdeckerhandwerks und
  • des Garten- und Landschaftsbaues.

Sie können die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nur in der sogenannten Schlechtwetterzeit von Dezember bis März erhalten. Der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge liegen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu Grunde.

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Das sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Für die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und Poliere können Sie hingegen keine Erstattung bekommen.

Voraussetzungen

Sie können die Erstattung der Sozialversicherung für Beschäftigte beantragen, die Saison-Kurzarbeitergeld beziehen. Die Leistung steht Ihnen außerdem nur zu für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann.

Ihr Betrieb muss außerdem

  • dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten und Landschaftsbau angehören und
  • mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigen und
  • die Mittel zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zuvor in Form einer Umlage für diese Zwecke eingezahlt haben.

Verfahrensablauf

Das Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.

Wenn Sie die Leistung schriftlich beantragen wollen:

  • Sie berechnen das Arbeitsentgelt und das Saison-Kurzarbeitergeld.
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Saison-Kurzarbeitergeld an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei der zuständigen Dienststelle der Agentur für Arbeit (Antrag Saison-Kurzarbeitergeld und Abrechnungsliste).
  • Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und die Abrechnungsliste. Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.
  • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich die bewilligten Leistungen.

Wenn Sie die Leistung online beantragen wollen:

  • Rufen Sie das Portal "eServices" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Wenn Sie für die Leistung KEA nutzen wollen:

  • Sie benötigen dazu eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, welche die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
  • In diesem Fall können Sie Ihren Antrag und die dazugehörige Abrechnungsliste volldigitalisiert und sicher aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. (0 bis 15 Werktage)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
    • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

Fristen

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.

Kosten

Gebühr: keine

Formulare

  • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
  • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).