Leistungen von A bis Z

Künstlersozialkasse; Erhalt der Jahresbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Stand: 11.04.2023

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.

Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.
Die Jahresabrechnung enthält:

  • Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
  • das beitragspflichtige Einkommen und 
  • die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.

Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn

  • Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder 
  • sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.

Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). 
Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.
 

Voraussetzungen

Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert gewesen sein. 

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Jahresabrechnungen automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.

  • Sie erhalten die Jahresabrechnung im Februar. 
  • Sollte eine Korrektur notwendig sein, erhalten Sie die neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten im September.
     

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Jahresabrechnung zu festgelegten Terminen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.


Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).