Leistungen von A bis Z

Künstlersozialabgabe; Beratung für angemeldete Unternehmen

Leistungsbeschreibung

Stand: 29.08.2022

Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
 

Die Künstlersozialkasse (KSK) berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

  • warum sind Sie zur Abgabe verpflichtet,
  • wann müssen Sie die Abgabe zahlen,
  • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
  • wie hoch ist der Abgabesatz,
  • wie ist das allgemeine Verfahren,
  • wie erfüllen Sie Ihrer Aufzeichnungspflicht, 
  • welche Auskünfte müssen Sie geben,
  • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
  • wie ist die Verjährung geregelt,
  • was ist eine Ausgleichsvereinigung.
     

Voraussetzungen

Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

Verfahrensablauf

Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder bitten um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK wird Sie schriftlich oder telefonisch informieren

Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich: in der Regel 1 bis 5 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Kosten

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.


Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).