Leistungen von A bis Z

Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

Leistungsbeschreibung

Stand: 04.01.2024

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.

Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Voraussetzungen

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Fristen

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Kosten

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Rechtsbehelf

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).