Leistungen von A bis Z

Pflegefachfrau/Pflegefachmann; Beantragung einer Ausbildungsverkürzung

Leistungsbeschreibung

Stand: 27.11.2023

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

Die zuständige Regierung kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen.

Beispielsweise erhalten

  • Sozialbetreuer/-innen und Pflegefachhelfer/-innen, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/21 begonnen haben sowie
  • Pflegefachhelfer/-innen (Krankenpflege, Altenpflege), die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 begonnen haben

in der Regel die Berechtigung zum Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr Pflege (entspricht 1 Jahr Verkürzung).

Voraussetzungen

Durch die verkürzte Pflegeausbildung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos schriftlich (postalisch oder per Mail) bei der zuständigen Regierung gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis)
    Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile

Hinweise

Über die Aufnahme an die Pflegeschule wird gesondert von der Schulleitung entschieden, daher muss mit dieser vorab ein Gespräch geführt werden.

Fristen

keine

Kosten

Entscheidungsgebühr: ab 5,00 EUR

Verwandte Lebenslagen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).