Aufgaben und Dienstleistungen
Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Leistungsbeschreibung
Stand: 01.10.2025
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Maximilian Müller
| Telefon: | 09227/931-20 |
| E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
| Raum: | 12 |
| tätig für: | Bauamt |
Petra Bescherer
| Telefon: | 09227/931-21 |
| E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
| Raum: | 4 |
| tätig für: | Bauamt |
Ralf Glas
| Telefon: | 09227/931-22 |
| E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
| Raum: | 4 |
| tätig für: | Bauamt |
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