Aufgaben und Dienstleistungen
Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Leistungsbeschreibung
Stand: 01.04.2026
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Formulare
- Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron
Sebastian Laschka
| Telefon: | 09227/931-16 |
| E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
| Raum: | 1 |
| tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Anja Sperner
| Telefon: | 09227/931-45 |
| E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
| tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Anja Goldberg-Huber
| Telefon: | 09227/931-29 |
| E-Mail: | gemeinde@himmelkron.de |
| Raum: | 1 |
| tätig für: | Haupt- und Finanzverwaltung |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde" finden Sie im BayernPortal.


















