Aufgaben und Dienstleistungen

Feldgeschworene; Beauftragung

Leistungsbeschreibung

Stand: 19.03.2025

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Die Abmarkung wird grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden vollzogen. Durch Satzung kann bestimmt werden, dass die Feldgeschworenen bei der Abmarkung der Grundstücke mitwirken. Werden dabei Grenzzeichen gesetzt, bringen die Feldgeschworenen ihr geheimes Zeichen (Siebenergeheimnis) ein. Die für die Abmarkung zuständige Behörde wird dadurch nicht von der Verantwortung für den richtigen und sachgemäßen Steinsatz befreit.

Feldgeschworene dürfen einmal gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken, wenn ein Grundstückseigentümer dies beantragt.

Ferner dürfen Feldgeschworene unter bestimmten Voraussetzungen Abmarkungshandlungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit vornehmen:

  • Wenn ein Grundstückseigentümer es beantragt, dürfen die Feldgeschworenen Grenzzeichen aufrichten oder auswechseln, Grenzzeichen höher oder tiefer setzen sowie gefährdete Grenzzeichen sichern.
  • Wenn alle betroffenen Grundstückseigentümer es übereinstimmend wollen, dürfen die Feldgeschworenen fehlende Grenzzeichen wieder einbringen.
    Beim Einbringen und Aufrichten von Grenzzeichen haben die Feldgeschworenen weiterhin zu berücksichtigen, dass die ursprüngliche Lage der Grenzpunkte auf Grund der geheimen Zeichen (Siebenergeheimnis) oder sonstigen Unterlagen zentimetergenau feststehen muss.

Über die Abmarkung, die selbst einen Verwaltungsakt darstellt, fertigen die Feldgeschworenen ein Protokoll. Dieses wird dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zur Aufbewahrung zugesandt.

Anträge auf Abmarkung durch Feldgeschworene können an die jeweilige Gemeinde (bei gemeindefreien Gebieten an das jeweilige Landratsamt) oder an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Die anfallende Aufwandsentschädigung (nach geltender Gebührenordnung) wird in Rechnung gestellt.

Der Obmann der Feldgeschworenen nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt die Feldgeschworenen zur Dienstleistung ein. Er ist über die jeweilige Gemeinde oder das Landratsamt erreichbar.

Auf Anordnung des Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor. Bei Grenzbegehungen festgestellte Mängel an Grenzzeichen der Grundstücke werden den Grundstückseigentümern, Mängel an Gemeindegrenzzeichen dem Bürgermeister mitgeteilt.

Kosten

siehe Gebührenordnung der Gemeinde oder des Landkreises

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der Gemeinde Himmelkron

Sebastian Laschka

Telefon:09227/931-16
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Jens Allstädt

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Freibad Himmelkron

Verena Benker

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Kindergarten Lanzendorf

Petra Bescherer

Telefon:09227/931-21
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Stefan Fiolka

E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Kläranlage

GKDS Gesellschaft für kommunalen Datenschutz mbH

Telefon:09227/931-12
E-Mail:datenschutz@himmelkron.de
tätig für:Gemeinde Himmelkron

Ralf Glas

Telefon:09227/931-22
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Bauamt

Anja Goldberg-Huber

Telefon:09227/931-29
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Detlef Härtlein

Telefon:09273/50218-7
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Bauhof

Peter Hauenstein

Telefon:09227/931-13
E-Mail:standesamt@himmelkron.de
Raum:2 (Außenstelle)
tätig für:Standesamt

Marion Kühn

Telefon:09227/931-15
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Kasse

Sebastian Laschka

Telefon:09227/931-16
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Kerstin Lindner

Telefon:09227/931-17
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:6
tätig für:Steueramt

Maximilian Müller

Telefon:09227/931-20
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:12
tätig für:Bauamt

Raimund Oetter

Telefon:09227/931-25
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Kasse

Katja Peetz

Telefon:09227/931-14
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Ordnungsamt

Ann-Katrin Rehm

Telefon:09227/931-11
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1 (Außenstelle)
tätig für:Einwohner-/Passamt

Gerhard Schneider

Telefon:09227/931-19
E-Mail:buergermeister@himmelkron.de
Raum:8
tätig für:Gemeinde Himmelkron

Anja Sperner

Telefon:09227/931-45
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Vanessa Uome

Telefon:09227/931-12
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:3 (Außenstelle)
tätig für:Gewerbeamt

Vanessa Uome

Telefon:09227/931-12
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:4
tätig für:Wahlamt

Anja Sperner

Telefon:09227/931-45
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung

Anja Goldberg-Huber

Telefon:09227/931-29
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Raum:1
tätig für:Haupt- und Finanzverwaltung