Die Bauverwaltung der Gemeinde Himmelkron weist darauf hin, dass gemäß den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und Wasserabgabensatzung (BGS-WAS) die Beitrags- und Gebührenschuldner verpflichtet sind, der Gemeinde die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen, auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen, Auskunft zu erteilen.
Zu diesen Veränderungen zählen z.B.:
- Grundstücksvergrößerungen durch Zukauf
- Dachgeschossausbau
- Anschluss eines Nebengebäudes (z.B. Garage) an die öffentliche Entwässerungsanlage oder Wasserversorgungseinrichtung
- Wintergartenanbau (auch Kaltwintergärten und nachträglich verglaste Terrassenüberdachungen zählen zu den beitragspflichtigen Veränderungen)
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Gemeinde Himmelkron
Bauverwaltung