Aktuelle Meldungen

Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes

Seit 1. Oktober ist es wieder so weit: Bestehende Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft können (gem. § 39 Bundesnaturschutzgesetz) bis Ende Februar fachgerecht erneuert werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung!

zurück