Leistungen von A bis Z
Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Auf dieser Seite
Leistungsbeschreibung
Stand: 02.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes beschränkt.
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Meldebehörde beantragen.
Fristen
- Protokolldaten von automatisierten Abrufen und automatisierten einfachen Melderegisterauskünften werden mindestens 12 Monate gespeichert und spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. Daten über nicht-automatisierte einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte werden nach einem Jahr gelöscht.
- Wenn Sie aus dem Zuständigkeitsbereich einer Meldebehörde wegziehen, ist diese nach Ablauf bestimmter Fristen verpflichtet, einen Teil der gespeicherten Daten zu löschen, §§ 13, 14 BMG. Für diese kann nach Fristablauf eine Selbstauskunft nicht mehr erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
Onlineverfahren
- Einfache Selbstauskunft Sie können eine Selbstauskunft mit zu Ihnen gespeicherten Daten im Melderegister anfordern.
Ansprechpartner
Gemeinde Himmelkron
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Postanschrift
Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Öffnungszeiten für den Bereich Gemeinde Himmelkron
MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr