Verbesserungsbeitrag
Gemeinde Himmelkron informiert
Die Gemeinde Himmelkron plant umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. In diesem Zusammenhang möchten wir die Bürgerinnen und Bürger über die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen sowie die bevorstehende Grundstücks- und Geschossflächenermittlung durch die Firma Kommunalberatung Bitterwolf aus Greding informieren.
Voraussetzungen für die Beitragserhebung
Voraussetzung für die beabsichtigte Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für die Trinkwasserversorgungsanlage der Gemeinde Himmelkron ist eine genaue Grundstücks- und Geschossflächenermittlung.
Durch diese aktuelle und vollständige Erfassung der beitragspflichtigen Flächen wird eine gerechte Beitragserhebung gewährleistet.
Durchführung der Flächenermittlung
Die Flächenermittlung erfolgt durch die Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH, An der Gredl 3, 91171 Greding.
Hier erhalten Sie den Vordruck zur Bevollmächtigung von Mietern oder Hausverwaltungen für einen Ortstermin.
Der Erhebungszeitraum ist vorgesehen vom 27.07.2026 bis 30.10.2026.
Hinweis
Alle Angaben dienen der Vorbereitung der Beitragserhebung und erfolgen im Auftrag der Gemeinde Himmelkron.
Häufig gestellte Fragen
Verbesserungsbeiträge sind gemäß Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung (wie hier der Trinkwasserversorgungsanlage) ein Vorteil erwächst. Der Verbesserungsbeitrag kann bei jeder Verbesserungsmaßnahme im Bereich der öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Ein Verbesserungsbeitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte (auch landwirtschaftlich) bzw. gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, die ein Recht zum Anschluss an die Trinkwasserversorgungsanlage haben oder tatsächlich an Versorgungsanlagen angeschlossen sind.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Im Falle von Vorauszahlungen ist beitragspflichtig, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.
Hinweis: Ein Versand an einen Nießbrauchnehmer oder Zustellungsbevollmächtigen ist nicht möglich. Sollte das Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt sein, erhält jeder Eigentümer entsprechend seinen Miteigentumsanteilen einen separaten Bescheid.
Der Verbesserungsbeitrag berechnet sich nach der Grundstücks- und nach der Geschossfläche. Die Geschossfläche wird oftmals mit der Wohnfläche verwechselt. Bei der Geschossfläche handelt es sich jedoch um die Fläche der Geschosse, gemessen nach den Außenmaßen der Gebäude.
Die Firma Bitterwolf GmbH aus Greding wurde von der Gemeinde Himmelkron mit der Grundstücks- und Geschossflächenermittlung beauftragt und steht für Rückfragen zur Berechnung gerne persönlich beim Ortstermin oder auch telefonisch zur Verfügung.
Nach Abschluss der Aufmaßarbeiten erhalten Sie ein Informationsschreiben sowie ein Aufmaßblatt inklusive Lageplan, auf dem alle beitragspflichtigen Flächen ersichtlich sind, zu Ihrer Prüfung. Auch anhand dieses Aufmaßblatts haben Sie nochmals die Möglichkeit ggf. bestehende Fragen zu klären.
Als Grundlage der vorläufigen Kalkulation der Beitragssätze sind aktuelle Grundstücks- und Geschossflächen aller betroffenen Grundstücke erforderlich. Die Firma Bitterwolf GmbH aus Greding wurde daher mit der Erhebung der Grundstücks- und Geschossflächen beauftragt. Diese wird voraussichtlich ab Ende Juli 2026 via Ortsbegehungen stattfinden.
Erst nach Abschluss der Grundstücks- und Geschossflächenerhebung können die vorläufigen Beitragssätze (Anfang – Mitte 2027) ermittelt werden.
Die endgültige Kalkulation der Beitragssätze kann erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme und Vorliegen der Schlussabrechnung (voraussichtlich 2033/2034) erfolgen.
Der Verbesserungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids zur Zahlung fällig. Durch Beschluss des Gemeinderats besteht die Möglichkeit Vorauszahlungen zu erheben.
Eine Verbesserungsbeitragssatzung, welche detaillierte Grundlagen zur Erhebung des Verbesserungsbeitrags regelt, wird der Gemeinderat nach der Kalkulation eines vorläufigen Verbesserungsbeitragssatzes erlassen. Die genauen Zahlungstermine können dann dem Beitragsbescheid entnommen werden.
Im Vorfeld weisen wir bereits darauf hin:
Bitte beachten Sie, dass trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs (Widerspruch bzw. Klage) die Forderung zum angegebenen Zeitpunkt fällig wird. Sollte eine rechtzeitige Zahlung nicht möglich sein, kann ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag eine Stundung z. B. in Form einer Ratenzahlung gewährt werden. Für die Dauer der gewährten Stundung müssen allerdings Zinsen erhoben werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei unserem Kassenverwalter
Hr. Oetter, Tel.: 09227 / 931 - 25 / E-Mail: raimund.oetter@himmelkron.de.
Bestehende SEPA-Mandate gelten nur für die laufenden Gebühren. Der Verbesserungsbeitrag bzw. Vorauszahlungen werden nicht abgebucht, sondern müssen vom Beitragspflichtigen separat überwiesen werden.
Nein, denn gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Verbesserungsbeitragssatzung wird auch der Herstellungsbeitrag für die in Zukunft entstehenden Geschossflächen erhöht. Bauherren, die noch nicht von der Erhebung des Verbesserungsbeitrags betroffen sind, leisten mit dem dann höheren Herstellungsbeitrag ebenfalls einen Beitrag zur Deckung der Investitionskosten. Dieser zukünftige Beitrag wird bereits vorab in der Kalkulation des Verbesserungsbeitrags berücksichtigt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Gebührenfinanzierung. Jedoch müssten in diesem Fall alle Investitionskosten über einen langen Zeitraum über Kredite vorfinanziert werden. Dies würde zu einer enormen Zins- und Tilgungsbelastung führen, die wiederum von allen Gebührenpflichtigen durch deutlich höhere Gebühren finanziert werden müsste. Insgesamt verursacht eine Gebührenfinanzierung daher höhere Kosten für die betroffenen Grundstückseigentümer, daher hat sich der Gemeinderat für eine Finanzierung über Verbesserungsbeiträge entschieden. Daneben werden zu einem Verbesserungsbeitrag auch unbebaute Grundstücke sowie Leerstände herangezogen und auch zukünftige Bauherren und Grundstückskäufer werden nicht bevorzugt, da diese durch einen höheren Herstellungsbeitrag ebenfalls einen Beitrag zur Deckung der Investitionskosten leisten.
Gegen Informationsschreiben können Sie kein Rechtsmittel einlegen, da diese lediglich der Information bzw. korrekten Erfassung der Daten (u. A. Versand Aufmaßblatt) dienen.
Selbstverständlich können Sie unabhängig von Rechtsmitteln z. B. bei Unrichtigkeiten in der Erfassung der Geschossflächen eine Berichtigung bzw. einen nochmaligen Ortstermin verlangen. Widerspruch oder Klage können Sie jedoch erst gegen den Verbesserungsbeitragsbescheid selbst einlegen.
Etwaige Zahlungen z. B. Vorauszahlungen werden nicht erstattet. Die Rate wird aber dem Grundstück gutgeschrieben, sodass der künftige Eigentümer weniger bezahlen muss. Es obliegt dem Verkäufer dies im Verkaufspreis zu berücksichtigen.
Die Eigentümerdaten werden stets aus dem Datenbestand des Amts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gezogen, dass wiederum seine Daten aus dem Grundbuchamt entnimmt. Ein Abgleich mit der Datenbank im Einwohnermeldeamt findet aus technischen Gründen nicht statt. Wenn im Grundbuch keine Änderungen durch den Eigentümer vorgenommen wurden (z. B. Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Aktualisierung Anschrift bei Umzug) sind diese Daten auch weiterhin falsch hinterlegt. Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke im Gemeindegebiet kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass Sie dieses Informationsschreiben mehrfach erhalten.
Die Gemeinde Himmelkron wird auf ihrer Homepage www.himmelkron.de eine eigene Informationsseite für den Verbesserungsbeitrag einrichten (siehe www.himmelkron.de/aktuelles/verbesserungsbeitrag).
Interessierte Bürger haben so die Möglichkeit sich laufend über den aktuellen Sachstand zu informieren. Bei den Ortsbegehungen besteht außerdem die Möglichkeit mit den Mitarbeitern der Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH persönlich Fragen zu klären.
Im Zuge der ordentlichen Bürgerversammlung am Donnerstag, den 18.06.2026 wurde ebenfalls ausführlich über dieses Thema informiert.
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Lindner
Telefon: 09227 / 931-17
Email: kerstin.lindner@himmelkron.de
Herr Maximilian Müller
Telefon: 09227 / 931-20
Email: maximilian.mueller@himmelkron.de