Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Leistungen von A bis Z

Kreiskasse; Örtliche Kassenprüfung

Leistungsbeschreibung

Stand: 06.02.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).

Das Rechnungsprüfungsamt führt im Auftrag des Landrats die örtliche Kassenprüfung durch.

Die örtliche Kassenprüfung obliegt der Landrätin oder dem Landrat. Sie oder er bedient sich des Rechnungsprüfungsamts. Das Rechnungsprüfungsamt prüft die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung.

Wir sind für Sie da

Ansprechpartner

Aufgaben und Dienstleistungen

Leistungen von A bis Z

Digitale Anträge, Formulare & Online-Verfahren

Steuern, Gebühren, Beiträge