Leistungen von A bis Z
Gaststättenrechtliche Gestattung für vorübergehenden Alkoholausschank aus besonderem Anlass; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 11.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).
Wenn Sie aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
Für jeden vorübergehenden Alkoholausschank auf einer Veranstaltung (z. B. Vereins-, Stadt-, Musikfest, Weihnachtsmarkt) ist eine sogenannte Gestattung nach § 12 GastG notwendig. Dies gilt für Schausteller, niedergelassene Gastwirte, die außerhalb ihrer Gaststätte Alkohol ausschenken, aber auch für Vereine.
Voraussetzungen
Der Anwendungsbereich von § 12 GastG ist eröffnet, wenn es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Ein entsprechender besonderer Anlass ist anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt (der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein).
Da im Rahmen von Veranstaltungen in der Regel die raum- und umweltbezogenen Voraussetzungen bereits im Rahmen der Organisation der Veranstaltung geregelt und sichergestellt werden, konzentriert sich die gaststättenrechtliche Prüfung bei Veranstaltungen regelmäßig auf die personenbezogene Voraussetzung der Zuverlässigkeit.
Zur Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit sind die u. g. Unterlagen vorzulegen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist in Textform (d. h. einfache E-Mail oder über ein bereitgestelltes Online-Verfahren ausreichend) bei der zur zuständigen Gemeinde zu stellen.
Fristen
Für eine kostenfreie Genehmigungsfiktion ist es Voraussetzung, dass der Antrag mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung gestellt wird. Ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag, bei dem eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht mehr möglich ist, rechtfertigt die Ablehnung der Gestattung.
Rechtsgrundlagen
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Weiterführende Links
Onlineverfahren
- Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.
- Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.
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