Leistungen von A bis Z
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
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Leistungsbeschreibung
Stand: 16.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Himmelkron
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Postanschrift
Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Öffnungszeiten für den Bereich Gemeinde Himmelkron
MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr