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Leistungen von A bis Z

Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Leistungsbeschreibung

Stand: 02.11.2025

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Gemeinde Himmelkron

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift

Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

Postanschrift

Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

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Öffnungszeiten für den Bereich Gemeinde Himmelkron

MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr

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