Leistungen von A bis Z
Fischereiabgabe; Zahlung
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet.
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden.
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e. V. vergeben.
Fristen
Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig, wenn Sie weiter fischen wollen.
Ansprechpartner
Gemeinde Himmelkron
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95502 Himmelkron
Postanschrift
95502 Himmelkron