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Leistungen von A bis Z

Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Stand: 03.09.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. 
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.

Bearbeitungsdauer

Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.

Fristen

keine

Ansprechpartner

Gemeinde Himmelkron

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift

Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

Postanschrift

Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

Telefon

Umgebungskarte

Öffnungszeiten für den Bereich Gemeinde Himmelkron

MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Rathaus-Außenstelle

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift

Rathaus-Außenstelle
Markgrafenstraße 11 A
95502 Himmelkron

Postanschrift

Rathaus-Außenstelle
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

Telefon

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Öffnungszeiten für den Bereich

MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr

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