Leistungen von A bis Z
Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
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Leistungsbeschreibung
Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.Rechtsgrundlagen
- Marktsatzung
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
Verwandte Themen
Onlineverfahren
- Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt) Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Himmelkron
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Postanschrift
Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Öffnungszeiten für den Bereich Gemeinde Himmelkron
MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Rathaus-Außenstelle
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Rathaus-Außenstelle
Markgrafenstraße 11 A
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Postanschrift
Rathaus-Außenstelle
Klosterberg 9
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Öffnungszeiten für den Bereich
MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr