Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Leistungen von A bis Z

Marktgebühren; Erhebung

Leistungsbeschreibung

Stand: 22.09.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstigen Märkten können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Verwandte Themen

Ansprechpartner

Gemeinde Himmelkron

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift

Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

Postanschrift

Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

Telefon

Umgebungskarte

Öffnungszeiten für den Bereich Gemeinde Himmelkron

MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Rathaus-Außenstelle

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift

Rathaus-Außenstelle
Markgrafenstraße 11 A
95502 Himmelkron

Postanschrift

Rathaus-Außenstelle
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

Telefon

Umgebungskarte

Öffnungszeiten für den Bereich

MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Wir sind für Sie da

Ansprechpartner

Aufgaben und Dienstleistungen

Leistungen von A bis Z

Digitale Anträge, Formulare & Online-Verfahren

Steuern, Gebühren, Beiträge