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Leistungen von A bis Z

Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises

Leistungsbeschreibung

Stand: 30.01.2026

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).

Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.

Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.

Voraussetzungen

Sie erhalten den Ausweis, wenn Sie sich bei einer Bibliothek oder Bücherei anmelden.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Hinweise

Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.

Ansprechpartner

Gemeinde Himmelkron

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift

Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

Postanschrift

Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

Telefon

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Öffnungszeiten für den Bereich Gemeinde Himmelkron

MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr

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