Leistungen von A bis Z
Kreistag; Informationen zu Sitzungsniederschriften
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Leistungsbeschreibung
Stand: 12.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die anwesenden Kreisräte,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.