Leistungen von A bis Z
Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
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Leistungsbeschreibung
Stand: 08.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Verwandte Themen
- Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust, bei Unbrauchbarkeit oder Diebstahl
- Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
- Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
- Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
Ansprechpartner
Gemeinde Himmelkron
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Postanschrift
Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron
95502 Himmelkron
Öffnungszeiten für den Bereich Gemeinde Himmelkron
MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr