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Leistungen von A bis Z

Krankheit und Behinderung; Beratung

Leistungsbeschreibung

Stand: 04.04.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).

Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.

Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Informationen über gesetzliche Hilfe, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangebote. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen. Das Gesundheitsamt berät auch bei mit der Behinderung zusammenhängenden familiären und persönlichen Fragen.

Fristen

Keine

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