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Leistungen von A bis Z

Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

Leistungsbeschreibung

Stand: 17.09.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

Ansprechpartner

Gemeinde Himmelkron

Anschrift und Kontakt

Hausanschrift

Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

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Gemeinde Himmelkron
Klosterberg 9
95502 Himmelkron

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Öffnungszeiten für den Bereich Gemeinde Himmelkron

MO08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
MI08:00 Uhr – 12:00 Uhr
DO08:00 Uhr – 12:00 Uhrund15:00 Uhr – 18:00 Uhr
FR08:00 Uhr – 12:00 Uhr

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