Leistungen von A bis Z
Antragsservice; Unterstützung durch Gemeinde
Leistungsbeschreibung
Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
Verwandte Themen
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Ansprechpartner
Gemeinde Himmelkron
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95502 Himmelkron
Postanschrift
95502 Himmelkron