Leistungen von A bis Z
Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Voraussetzungen
Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
- Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.
Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.
Rechtsgrundlagen
Onlineverfahren
-
Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie können die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland online beantragen.
Ansprechpartner
Gemeinde Himmelkron
Anschrift und Kontakt
Hausanschrift
95502 Himmelkron
Postanschrift
95502 Himmelkron