Mitte Dezember werden Ablesebriefe an Sie verschickt. Diese bestehen jeweils aus einem Anschreiben an Sie als Bürger und aus einer Rückantwort an die Gemeinde, auf der Sie Ihre Zählerstände bitte eintragen.
Bitte lassen Sie uns diese Rückantwort spätestens bis 06. Januar 2025 zukommen.
Die Zählerstände können auch online über das Bürgerserviceportal mitgeteilt werden (www.buergerservice-portal.de/bayern/Himmelkron). Für mobile Geräte können Sie den QR-Code auf Ihrem Ablesebrief nutzen.
Achtung: Das Eingabeformular ist diesmal aufgrund einer technischen Umstellung nur bis 31. Dezember 2024 freigeschaltet.
Wir bitten um Einhaltung des Termins, da die Zählerablesung Voraussetzung für die Abrechnung und die rechtzeitige und korrekte Festsetzung der künftigen Abschlagszahlungen ist.
Hinweis: Gartenwasserzähler, deren Eichfrist zum 31.12.2023 geendet hat (Einbau in 2017) und die nicht im Laufe des 1. Halbjahres 2024 gewechselt worden sind, wurden seitens der Gemeinde stillgelegt und es wird kein Abzug von den Kanalgebühren erfolgen.
Bitte achten Sie auf den rechtzeitigen Wechsel der Gartenwasseruhren in 2025!
Himmelkron, im November 2024
Kerstin Lindner
Steuerstelle