Aktuelle Meldungen

Reinigung von Gehwegen, Straßen sowie Entwässerungsrinnen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Um in Ihrem Wohngebiet für eine gute Lebensqualität zu sorgen, ist es auch von Bedeutung, dass die Straßen und Gehwege regelmäßig gereinigt werden. Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist jedoch nicht bewusst, dass sie selbst verpflichtet sind, die Gehwege und Straßen sowie Entwässerungsrinnen zu reinigen, die an ihre Grundstücke grenzen.

Wir weisen deshalb hierbei auf die Verordnungen über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen (im Winter), die durch den Gemeinderat Himmelkron erlassen wurden, hin. Zu Ihrer Reinigungsfläche zählen der Geh- bzw. Radweg an Ihrem Grundstück, die Entwässerungsrinne und ein Teil der öffentlichen Straße.

Die Straßen und Gehwege sind einmal im Monat, an jedem ersten Samstag, zu reinigen. Damit Ihr Gehweg in einem akzeptablen Zustand bleibt, bitten wir Sie, alle Verunreinigungen, wie Laub, Unkraut, Gras usw. zu entfernen.

Zudem werden Sie gebeten, Unkraut und anderen Schmutz in den Entwässerungsrinnen zu entfernen, denn dadurch kann zum einen die Rinne selbst mit der Zeit beschädigt werden, zum anderen können bei großen Regenereignissen die Straßeneinläufe verstopfen.

Gleichzeitig wird auf die Verpflichtung zum Rückschnitt von Hecken und Bäumen hingewiesen, die auf Gehwege oder Straßen in den öffentlichen Raum ragen. Es ist für jeden Nutzer von Gehwegen ärgerlich, wenn er auf die Straße ausweichen muss. Denken Sie bitte hierbei an Familien mit Kindern und Senioren mit Rollatoren.

Um das Gesamtbild unserer Gemeinde und der Ortsteile ansprechend zu halten, bitten wir Sie, regelmäßig diese Pflegemaßnahmen je nach Jahreszeit durchzuführen.

Die gesamten Verordnungen dazu können im Bauamt der Gemeinde Himmelkron eingesehen oder auf Wunsch auch zugesandt werden.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und bitten Sie um Verständnis.

Gemeinde Himmelkron
Bauverwaltung

zurück