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Vorankündigung: Stichprobenartige Kontrolle versiegelter Flächen

Im Jahr 2015 hat die Gemeinde Himmelkron aus der amtlichen digitalen Flurkarte für jedes Grundstück (auch öffentliche Grundstücke) die bebauten Flächen erfassen lassen. Diese wurden in einen sogenannten Selbstauskunftsbogen übernommen, den die Eigentümer zugeschickt bekommen haben und überprüfen mussten.

In diesem Selbstauskunftsbogen musste angegeben werden, welche der ermittelten bebauten Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z.B. Niederschlagswasserkanalisation) entwässern. Weiterhin mussten zusätzlich die befestigten Flächen (Bodenflächen) aufgeführt werden, die ebenfalls in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z.B. Niederschlagswasserkanalisation) entwässern. Die Selbstauskunftsbögen waren nach dem vollständigen Ausfüllen zu unterschreiben und bei der Gemeinde Himmelkron abzugeben. Nach Ermittlung der öffentlichen und privaten versiegelten Flächen wurden die Abwassergebühren, getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, neu kalkuliert und die Gebührenbescheide verschickt.

Seit der letzten Erhebung ist nun schon einige Zeit vergangen und es wird notwendig, Veränderungen bzw. den aktuellen Stand der versiegelten Flächen abzufragen. Der bestehenden Verpflichtung, (neu)versiegelte Flächen selbstständig an die Gemeinde Himmelkron zu melden, wurde in letzter Zeit durch viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachgekommen. Eine Überprüfung der versiegelten Flächen wird aus diesem Grund erneut erforderlich.

Hierzu wird es durch das Bau- und Ordnungsamt stichprobenartige Kontrollen der Selbstauskünfte für versiegelte Flächen geben. Zu den gebührenpflichtigen versiegelten Flächen zählen Dachflächen und Überdachungen, Hofeinfahrten (z.B. gepflastert oder asphaltiert), Terrassen oder Balkone und ähnliche Bebauungen, bei denen Flächen versiegelt werden und diese an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen sind.

Die zu entrichtenden Gebühren im Bereich der Trinkwasseranlage und der Entwässerungsanlage kommen immer der Einrichtung zu Gute (in diesem Fall z.B. Kanälen, der Kläranlage und sonstigen Bauwerken der Abwasserbeseitigung).

Darüber hinaus können Sie  versiegelte Flächen selbst mit dem Berechnungsbogen zur Niederschlagswassergebühr melden. Eine digitale Flurkarte zu Ihrem Grundstück können Sie sich auf der Internetseite des BayernAtlas (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/) heraussuchen und dort auch Flächen ausmessen, oder wir senden Ihnen Ihre digitale Flurkarte gerne zu. Treten Sie dazu entweder telefonisch oder per Mail an uns heran. Ansprechpartner dafür sind Herr Müller (Tel.: 09227/ 931-20;  E-Mail: maximilian.mueller@himmelkron.de) und Frau Rehm (Tel.: 09227/ 931-23; E-Mail: ann-katrin.rehm@himmelkron.de).

Soweit Sie im Zuge der stichprobenartigen Kontrolle von uns angeschrieben werden sollten, melden Sie bitte auch neu versiegelte Flächen, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, da diese bei der stichprobenartigen Kontrollen nicht berücksichtigt werden müssen. Dadurch erleichtern Sie der Gemeinde die Arbeit.

Die Gemeinde Himmelkron wird besonders große Abweichungen zwischen der aus der amtlichen digitalen Flurkarte versiegelten Fläche und der von den Bürgerinnen und Bürgern als einleitend angegebenen überprüfen. Dabei spielt die Möglichkeit zur Versickerung auf Grund der lokalen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Zudem können stichprobenartige Überprüfungen vor Ort durchgeführt werden.

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