Aktuelle Meldungen

Fahrbahnverschmutzungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeindeverwaltung Himmelkron darauf hin, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge, die mit Erdmaterial und Pflanzenteilen die Fahrbahnen verschmutzen, gefährliche Situationen für andere Verkehrsteilnehmer schaffen.

Bei feuchten Wetterverhältnissen können sich solche Gefahrenstellen zu einer Rutschbahn entwickeln. Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht.

Laut Paragraph 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es verboten, Fahrbahnen zu verschmutzen. Verursacher müssen Verunreinigungen unverzüglich beseitigen und andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrenstelle hinweisen.

Die an den Rädern haftende Erde ist vor der Ausfahrt auf die Straße zu entfernen. Entsteht durch die Verschmutzung einer Straße ein Unfall, so hat derjenige, der die Verschmutzung verursacht hat, unter Umständen mit erheblichen Schadenersatzansprüchen zu rechnen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Bauverwaltung
Gemeinde Himmelkron
  

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