Lebenslagen nach Themen
Hinweis: Über die Links auf dieser Seite werden Sie auf den Verwaltungsservice Bayern weitergelietet. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den angezeigten Themenbereichen.
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Personalausweis
In Deutschland gilt die Ausweispflicht. Diese erfüllen Sie beispielweise, wenn Sie einen gültigen Personalausweis besitzen und auf berechtigtes Verlangen vorlegen. Sie können ihn auch als Reisedokument in bestimmte Länder verwenden.
- Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion
Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.
- Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
- Personalausweis; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
- Personalausweis; Beantragung
Deutsche können dieses amtliche Ausweisdokument bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.
- Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
- Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel; Auskunft über gespeicherte Daten
Sie können bei der Personalausweisbehörde Einsicht in die auf dem Chip Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels gespeicherten Daten verlangen. Sie können sich diese Daten aber auch am eigenen PC zu Hause anzeigen lassen.