Lebenslagen nach Themen
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Zollbestimmungen
Wenn Sie Reiseandenken und Ähnliches aus dem Urlaub mitbringen möchten, sollten Sie sich genau über die Zollbestimmungen zur Ausfuhr aus Ihrem Urlaubsland und zur Einfuhr nach Deutschland informieren. Bestimmte Waren könnten auch Beschränkungen hinsichtlich des Artenschutzes unterliegen.
- Einfuhr von Waren; Zollanmeldung
Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.
- Zoll; Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft
Um das Verzollen von Waren bei Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen, können Sie zuvor eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.
- Zollformalitäten; Informationen zur Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern
Sie können Waren aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland einführen. Für bestimmte Waren gibt es allerdings Mengen- und Wertgrenzen.
- Zollverwaltung; Allgemeine Informationen
Die Verwaltung der Zölle, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, sowie diverser Verkehrsteuern gehört zu den Aufgaben der Bundesfinanzverwaltung, also des Bundesfinanzministeriums als oberste Dienstbehörde und seinen nachgeordneten Behörden (Bundeszentralamt für Steuern, Generalzolldirektion, Hauptzollämter, Zollämter).