Lebenslagen nach Themen
Hinweis: Über die Links auf dieser Seite werden Sie auf den Verwaltungsservice Bayern weitergelietet. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den angezeigten Themenbereichen.
Auf der linken Seite des Veraltungsservice Bayern können Sie Ihre Heimatgemeinde angeben. Die Informationen werden dann in Bezug auf Ihren Wohnort aktualisiert.
Mieten und Vermieten
Wir bieten Ihnen einen Überblick darüber, was Sie bei Mietverhältnissen zu beachten haben und informieren Sie auch über besondere Formen von Mietwohnungen und entsprechende Förderungen.
- Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
- Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
- Mietrecht; Informationen zu Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen obliegen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dem Vermieter. Sie werden jedoch meist vertraglich auf den Mieter übertragen.
- Mietspiegel; Anforderung
Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
- Mietvertrag; Informationen zur Kündigung
Mietverträge über Wohnraum, die nicht für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen sind, enden, wenn der Mieter oder der Vermieter wirksam gekündigt hat. Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
- Mietvertrag; Informationen zur Kündigung bei besonderen Mietverhältnissen
Bei bestimmten Mietverhältnissen (z. B. über möblierten Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, Einliegerwohnungen) sind Ausnahmen und Einschränkungen vom allgemeinen Kündigungsschutz und der Anwendbarkeit der Sozialklausel zu beachten.
- Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen
Der Freistaat fördert den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.
- Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
- Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen
Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß dem SGB XI nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.
- Nachmieter; Informationen über Voraussetzungen
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
- Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von einzelnen Verboten Befreiung erteilen.
- Sozialmietwohnungen; Anzeigen durch Vermieter
Der Vermieter einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
- Wohnberechtigungsschein; Beantragung
Der Verfügungsberechtigte darf eine geförderte (Sozial-) Mietwohnung nur dann überlassen, wenn ihm der Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat oder wenn ihm die zuständige Stelle diesen Wohnungssuchenden benannt hat.
- Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten.
- Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen
Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung der Entlassung aus Belegungsbindungen
Soll geförderter Wohnraum aus Belegungsbindungen entlassen werden, müssen Sie dies beantragen.
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen
Soll geförderter Wohnraum befristet von Belegungsbindungen freigestellt werden, muss dies beantragt werden.
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung
Soll ein geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.
- Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Vollzug
Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.
- Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung
Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.