Lebenslagen nach Themen
Hinweis: Über die Links auf dieser Seite werden Sie auf den Verwaltungsservice Bayern weitergelietet. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu den angezeigten Themenbereichen.
Auf der linken Seite des Veraltungsservice Bayern können Sie Ihre Heimatgemeinde angeben. Die Informationen werden dann in Bezug auf Ihren Wohnort aktualisiert.
Allgemeines
Informieren Sie sich über allgemeine Fragen zum Thema Wohnen; dazu gehört vor allem die Meldepflicht.
- Auskunftssperre, Übermittlungssperre; Beantragung der Eintragung
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).
- Beherbergungsstätte; Anmeldung
Bei Unterkunft in einer Beherbergungsstätte, z. B. Hotel oder Pension, müssen Sie dort am Tag Ihrer Ankunft einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. Bei Reisegesellschaften mit mehr als zehn Personen geht diese Verpflichtung auf den Reiseleiter über.
- Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
- Grundsteuer ab 2025; Erhalt des Bescheids über den Grundsteuerwert bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag
Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuerwert (für Grundsteuer A) bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge (für Grundsteuer B) und den Grundsteuermessbetrag.
- Krankenhaus und ähnliche Einrichtung; Anmeldung
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
- Wohnsitz; Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
- Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
- Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
- Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.