Leistungen von A bis Z
Erholungsaufenthalt in Familienferienstätten; Beantragung einer Förderung
Informationen zum Thema
Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern verreisen möchten und sich für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte entscheiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Ein gemeinsamer Familienurlaub kann - neben der notwendigen gesundheitlichen Erholung - wesentlich dazu beitragen, das Familienklima zu verbessern. Die Beziehungen zwischen den Eltern, vor allem aber auch zwischen Eltern und Kindern kann gestärkt werden. So können wichtige und belastbare Grundlagen für den Familienalltag geschaffen werden.
Zweck
Mit der Zuwendung soll es Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen ermöglicht werden einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub zu verbringen.
Gegenstand
Förderfähig sind Familienurlaube zur Erholung in Familienferienstätten.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger für Familienurlaube sind Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter und in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (z. B. bei Erkrankung der Eltern).
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Unterbringung in einer Familienferienstätte.
Art und Höhe
Die staatlichen Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die Zuwendung kann pro Verpflegungstag je berücksichtigungsfähigem Kind und Erwachsenen bis zu 17,00 EUR und für ein nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindertes Kind bis zu 22,00 EUR betragen.
Der Zuwendungsempfänger hat einen Anteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen Mitteln zu erbringen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.