Leistungen von A bis Z
Interventionsstellen; Beantragung einer Zuwendung
Informationen zum Thema
Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse zur Förderung von Interventionsstellen.
Zweck
Durch staatliche Zuwendungen soll eine angemessene Versorgung mit Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und/oder Stalking durch (Ex-)Partner oder (Ex-)Partnerinnen betroffene Frauen unterstützt werden. Eine Interventionsstelle soll mehrere kommunale Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte)abdecken.
Gegenstand
Interventionsstellen, die an ein staatlich gefördertes Frauenhaus oder an eine staatlich geförderte Fachberatungsstelle angegliedert sind und den pro-aktiven Beratungsansatz umsetzen, erhalten eine Förderung zur Wahrnehmung der unter Nr. 3.4.1 Richtlinie beschriebenen Tätigkeiten.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, die Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind die Personalausgaben für die Fachkräfte im Umfang der förderfähig festgelegten Wochenstundenzahl sowie Sachausgaben.
Art und Umfang
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Förderung setzt sich zusammen aus einem Personalausgabenzuschuss in Höhe von bis zu 51.130 € für eine Vollzeitstelle, maximal jedoch 80 % der tatsächlichen Personalausgaben und einem Sachausgabenzuschuss in Höhe von bis zu 8.000 € jährlich pro vollzeitbeschäftigter Fachkraft, maximal jedoch 80 % der zuwendungsfähigen Sachausgaben.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.