Leistungen von A bis Z
Angehörigenarbeit; Beantragung einer Förderung
Informationen zum Thema
Durch psychosoziale Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen von älteren pflegebedürftigen Menschen sollen die Fachstellen für pflegende Angehörige verhindern, dass die Angehörigen durch die oft über einen langen Zeitraum übernommene Pflege selbst erkranken und zum Pflegefall werden (Angehörigenarbeit). Die Träger von Fachstellen für pflegende Angehörige können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Zweck
Zweck der Förderung ist es, ein auf Dauer angelegtes und landesweites Angebot für pflegende Angehörige sicherzustellen, das die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder das Versorgungsmanagement nach § 11 Abs. 4 SGB V ergänzt. Neben Angehörigen können auch sonstige nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen und auch Betroffene beraten werden.
Gegenstand
Durch die Förderung soll eine flächendeckende Angehörigenarbeit durch Fachstellen für pflegende Angehörige sichergestellt werden. Aufgabe der Fachstelle für pflegende Angehörige ist es, kontinuierlich und in offener Zusammenarbeit mit allen am Pflegenetzwerk Beteiligten Angehörige psychosozial zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind vorrangig die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter, soweit sie Angehörigenarbeit durchführen und Fachkräfte beschäftigen.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Personal- und Sachausgaben der Fachstelle.
Art und Höhe
Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Fachstelle beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale jährlich bis zu 20.000,00 Euro.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.