Leistungen von A bis Z
Ärzte und Psychotherapeuten im ländlichen Raum; Beantragung der Landarztprämie
Informationen zum Thema
Der Freistaat Bayern gewährt eine Prämie für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in medizinisch schlechter versorgten Regionen.
Zweck und Ziel der Landarztprämie
Eine ausreichende wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung ist in Bayern überwiegend gewährleistet. Aufgrund ungünstiger Entwicklungen von infrastrukturellen und soziodemografischen Faktoren kann es insbesondere bei einer Kumulierung besonderer Herausforderungen, wie dem Zusammentreffen einer alternden Bevölkerung mit erhöhtem medizinischen Versorgungsbedarf bei gleichzeitig ebenfalls älter werdender Ärzteschaft sowie ungünstiger Erreichbarkeit und Mobilitätslage, in Einzelfällen zu einer unzureichenden medizinischen Versorgung kommen. Für diese Regionen, die häufig einen ländlichen Charakter aufweisen, ist es oftmals schwieriger, ausreichend Ärztinnen und Ärzte für eine vertragsärztliche Tätigkeit zu gewinnen, um die Versorgungslage langfristig zu stabilisieren. Mit der Landarztprämie soll ein finanzieller Ausgleich für diese besonderen Herausforderungen erfolgen und damit die Entscheidung für die Niederlassung, Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen im Landarztprämiengebiet gefördert werden.
Zuwendungsempfänger
Empfänger der Landarztprämie können folgende Arztgruppen sein:
- Hausärztin/Hausarzt
- Frauenärztin/Frauenarzt
- Kinderärztin/Kinderarzt
- Augenärztin/Augenarzt
- Chirurgin/Chirurg
- Hautärztin/Hautarzt
- HNO-Ärztin/HNO-Arzt
- Nervenärztin/Nervenarzt
- Orthopädin/Orthopäde
- Urologin/Urologe
- Psychotherapeutin/Psychotherapeut
- Kinder- und Jugendpsychiaterin/Kinder- und Jugendpsychiater.
Höhe der Prämie
Die Höhe der Landarztprämie für eine Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten oder bei einer Gründung eines MVZ beträgt bis zu 60 000 Euro. Bei Bildung einer Filiale beträgt die Höhe der Landarztprämie bis zu 15 000 Euro. Die Höhe der Landarztprämie für eine Niederlassung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie bei einer Gründung eines MVZ mit der Fachrichtung der Psychotherapie beträgt bis zu 20 000 Euro. Bei Bildung einer Filiale in der Fachrichtung Psychotherapie beträgt die Höhe der Landarztprämie jeweils bis zu 5 000 Euro.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.