Leistungen von A bis Z
Impfungen; Durchführung durch Gesundheitsamt
Informationen zum Thema
In der Regel werden die empfohlenen und notwendigen Impfungen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.
Ergänzend bieten manche Gesundheitsämter in den Schulen bestimmte Impfungen bzw. Auffrischimpfungen an (z. B. gegen Mumps-Masern-Röteln, Polio, Windpocken, Diphtherie, Tetanus, Pertusssis und Hepatitis B).
Das Gesundheitsamt informiert außerdem über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersklassen vom Gesundheitsamt die Impfbücher durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen erarbeitet. Die betroffenen Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher informiert.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.