Leistungen von A bis Z
Akutkredit; Beantragung
Informationen zum Thema
Durch den Akutkredit werden Unternehmen, die in Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten geraten sind, im Interesse der Erhaltung von Arbeitsplätzen unterstützt.
Im Zusammenhang mit der Konsolidierung sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten,
- Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie
- Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen.
Voraussetzung für ein Konsolidierungsdarlehen ist das Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts, das eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erwarten lässt und Beiträge des Darlehensnehmers und der Hausbank enthält.
Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern zu erhalten.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.