Leistungen von A bis Z
Entwicklungshelfer; Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung
Informationen zum Thema
Versicherungsschutz in der Unfallversicherung besteht für den Vorbereitungsdienst im Bundesgebiet sowie im Ausland und für den Entwicklungsdienst für eine begrenzte Zeit der Auslandsbeschäftigung.
§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VII
Träger des Entwicklungsdienstes, gesetzliche Krankenkassen; Rentenversicherungsträger; UnfallversicherungsträgerAusführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.