Leistungen von A bis Z
Entwicklungshelfer; Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Informationen zum Thema
Es besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, wenn der Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst oder Vorbereitungsdienst leistet und dies von einer Stelle beantragt wird, die ihren Sitz im Inland hat. Der Träger des Entwicklungsdienstes hat die Beiträge in voller Höhe allein zu tragen.
§§ 4, 166, 170 Sozialgesetzbuch VI
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.