Leistungen von A bis Z
Krankheit; Informationen über Leistungen in anderen Bereichen
Informationen zum Thema
Für Kriegsopfer kommen Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Betracht.
§ 26b Bundesversorgungsgesetz
Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales - HauptfürsorgestelleAusführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.