Leistungen von A bis Z
Kleiderverschleiß; Erhalt einer Entschädigung
Informationen zum Thema
Wenn Ihre Kleidung nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit verschleißt, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung.
Bei einem außergewöhnlichem Verschleiß an Kleidung und Wäsche, der durch das Tragen und Benutzen von Hilfsmitteln infolge des anerkannten Arbeits- oder Wegeunfalls oder der anerkannten Berufskrankheit verursacht wird, zahlt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eine Entschädigung.
Sie erhalten die Entschädigung als monatlichen Pauschbetrag. Dabei handelt es sich um einen Mindestbetrag, für den Sie keine Belege (zum Beispiel Rechnungen) einreichen müssen. Ein Antrag ist nicht nötig.
Sollten Sie höhere Kosten haben, als der Pauschbetrag abdeckt, können Sie entsprechende Belege ohne Antrag bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einreichen.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt. Die monatlichen Pauschbeträge werden jährlich zum 1.7. durch das Gesetz zur Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes neu bestimmt.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.