Leistungen von A bis Z
Integrationsfachdienst; Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung
Informationen zum Thema
Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung besondere Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung oder zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes benötigen, kann die Agentur für Arbeit hierfür einen Integrationsfachdienst beauftragen.
Die Rehabilitationsträger können in bestimmten Fällen Integrationsfachdienste mit der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beauftragen.
Der Integrationsfachdienst hilft Ihnen dabei, eine neue Beschäftigung zu finden oder Ihr bestehendes Beschäftigungsverhältnis abzusichern, wenn der zuständige Rehabilitationsträger ihn entsprechend beauftragt hat.
Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie auch die Kosten, die durch die Beauftragung des Integrationsfachdienstes entstehen.
Bei der Vermittlung unterstützt und begleitet Sie der Integrationsfachdienst individuell. Hierzu gehört unter anderem, dass er
- mit Ihnen realisierbare berufliche Ziele erarbeitet und Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützt,
- für Sie einen geeigneten Arbeitsplatz beschafft und sie auf den Arbeitsplatz vorbereitet,
- Sie in der Einarbeitungszeit unterstützt und begleitet.
Bei der Berufsbegleitung unterstützt Sie der Integrationsfachdienst bei Problemen am Arbeitsplatz. Dies beinhaltet beispielsweise
- die Begleitung und das Training am Arbeitsplatz,
- die Beratung, wenn sich die Arbeitsorganisation oder die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb verändern oder
- die Beratung beziehungsweise Verhandlung mit verschiedenen Betriebsebenen.
Es gibt bundesweit ein flächendeckendes Netz an Integrationsfachdiensten. In jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit ist mindestens ein solcher Dienst vorhanden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema inklusive Links zu den relevanten Behörden, Institutionen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Verwaltungsservice Bayern.