Leistungen von A bis Z
Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb; Anzeige
Leistungsbeschreibung
Stand: 10.11.2023
Bei der Erbschaftsteuer wird der einzelne Erwerb von Todes wegen besteuert. Deshalb sind Sie verpflichtet, wenn Sie Vermögen im Rahmen eines Todesfalles erhalten, diesen Erwerb dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen.
Die Mitteilung ist auch dann erforderlich, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Erwerb die Freibeträge nicht übersteigt. Auch wenn der Erblasser in Deutschland keinen Wohnsitz hatte oder Sie nur in Ausland befindliches Vermögen erworben haben, sind Sie weiterhin zur Anzeige verpflichtet.
Eine Anzeige ist dann nicht erforderlich, wenn Sie das Vermögen aufgrund einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) erhalten haben. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehört.
Sie sollten dabei die folgenden Punkte angeben:
- Vorname, Familienname, Beruf, Wohnung des Erblassers
- Ihren Vornamen, Familiennamen, Beruf und Ihre Anschrift,
- Todestag und Sterbeort des Erblassers,
- Gegenstand und Wert Ihres Erwerbes,
- Rechtsgrund für Ihren Erwerb (gesetzliche Erbfolge, Testament, Vermächtnis usw.),
- Ihr persönliches Verhältnis zum Erblasser (Ehegatte, Verwandtschaftsgrad, Schwägerschaft usw.)
- frühere Zuwendungen des Erblassers an Sie nach Art, Wert und Zeitpunkt der Zuwendung.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist bei dem Erbschaftsteuerfinanzamt einzureichen, in dessen Bezirk der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Das zuständige Finanzamt wird Ihnen unter "Für Sie zuständig" angezeigt, wenn Sie unter "Mein Ort" den Wohnsitz auswählen. Bei der Ermittlung des richtigen Amtes hilft Ihnen das Programm zur Finanzamtssuche (siehe "Weiterführende Links"). Zur Anzeige eines Erwerbs kann das vom Bayerischen Landesamt für Steuern zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.
Fristen
Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt zu erstatten, in dem Sie von Ihrem Erwerb erfahren haben.
Kosten
keineFormulare
- Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Broschüre "Die Erbschaft- und Schenkungsteuer"
http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/06003004.htm - Bundesweite Finanzamtssuche
http://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/GemFa/finanzamtsuche_node.html - Gesetzliche Anzeigepflicht bei Schenkungen und Erwerben von Todes wegen
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Erbschaft-_und_Schenkungsteuer/Broschuere_zur_gesetzlichen_Anzeigepflicht.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb; Anzeige" finden Sie im BayernPortal.