Leistungen von A bis Z

Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

Leistungsbeschreibung

Stand: 27.02.2024

Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.

Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.

Voraussetzungen

Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.

Verfahrensablauf

Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Fristen

Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Kosten

keine

Formulare

Rechtsbehelf

keiner

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).