Leistungen von A bis Z

Berufsausbildung in Industrie und Handel; Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

Leistungsbeschreibung

Stand: 15.05.2024

Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.

Wenn Sie in einem kaufmännischen, industriellen oder Dienstleistungsberuf ausbilden möchten, ohne selbst den Abschluss in diesem Beruf oder einen höherwertigen Abschluss zu besitzen, benötigen Sie die Zuerkennung der fachlichen Eignung durch die Industrie- und Handelskammern.

Voraussetzungen

Sie müssen nachweisen können, dass Sie z. B. aufgrund Ihres beruflichen Werdeganges, von Lehrgängen etc. fachlich geeignet sind, in dem betreffenden Beruf auszubilden.

Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer

  • die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
  • eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
  • eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
  • im Ausland einen Bildungsabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz oder anderen rechtlichen Regelungen festgestellt worden ist
  • und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung (erhältlich bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern) ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Kammer einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschäftigungsnachweis
  • Arbeitszeugnisse

Fristen

Fristen sind nicht zu beachten. Die Zuerkennung der fachlichen Eignung muss jedoch vorliegen, ehe Auszubildende eingestellt und ausgebildet werden können.

Kosten

ca. 63 EUR je Ausbildungsberuf

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal).