Leistungen von A bis Z

Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Leistungsbeschreibung

Stand: 31.01.2024

Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.

Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
    • Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
    • Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure

Bearbeitungsdauer

Ab Antragseingang und bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

Kosten

Kapitalgesellschaften: 600 Euro

Partnerschaftsgesellschaften: 350 Euro

Formulare

  • Antrag auf Eintragung in das Gesellschafterverzeichnis für Beratende Ingenieure
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).